Im Oktober verabschiedete der deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (auch AÜG Reform 2017). Enthalten sind nicht nur zahlreiche Neuerungen für uns als Personaldienstleister, sondern auch für Sie als Auftraggeber* der Personaldienstleistung. Anbei ein Überblick für Sie – damit Sie für den Start der AÜG Reform gut gewappnet sind. Den Schwerpunkt lege ich in diesem Beitrag auf die …